Beweisaufnahme nach Verkehrsunfällen

Beweisaufnahme nach Verkehrsunfällen

Wenn es einmal gekracht hat, war natürlich immer der andere schuld! Dieser behauptet wiederum das Gegenteil. Und schon nehmen langandauernde Streitgespräche Ihren Lauf, die nicht selten erst bei Gericht ein (unrühmliches) Ende finden.

Fotos klären die Schuldfrage, wenn Sie richtig aufgenommen worden sind! Streitet der Schädiger später seine Schuld ab, hat er keine Chance!

Unfallfotos sind deshalb wichtige Beweismittel und so wird's gemacht:

  • Nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach dem Zusammenstoß fotografieren. Der Unfallort muß weiträumig und übersichtsartig von mehreren Seiten aufgenommen werden, wobei auf Bezugspunkte (Straßenmarkierungen, Schilder, usw.) geachtet werden muß.
  • Die beschädigten Fahrzeuge selbst müssen zuerst diagonal von vorn und hinten aufgenommen werden, so daß pro Foto jeweils zwei Fahrzeugseiten sichtbar werden.
  • Die Unfallstelle (beteiligte Fahrzeuge in Endstellung) muß in Nahaufnahme festgehalten werden.
  • Weiterhin müssen Detailfotos der beschädigten Fahrzeugpartien aufgenommen werden.
  • Auf kleine Beschädigungen (Haarrisse, abgebrochene Befestigungsnasen,...) sollte im Foto mit einem Kuli o.ä. hingewiesen werden.
  • Eindellungen sollten - jeweils in Objekthöhe - einmal frontal und einmal in spitzem Winkel aufgenommen werden.
  • Fahrzeuge erst vom Unfallort entfernen, wenn Endstandorte z.B. mit Kreide (Unfallset!) gekennzeichnet sind. Dabei sollten Sie auf das Vorhandensein von Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritten usw. achten.

Es empfiehlt sich, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen, erhältlich beim ADAC oder anzufordern per Post über:


Ingenieur Büro Franz Schleich
Mannheimer Straße 85
67071 Ludwigshafen

oder per E-Mail: schleich@kfzschaetzstelle.com

Sind die Daten des Unfallgegners nicht feststellbar, Polizei hinzuziehen!

Bei umfangreicheren Blechschäden sollte und bei Personenschäden muß Polizei verständigt werden.

Daten der Zeugen aufnehmen - wichtig!

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit können Sie bei einem Haftpflichtschaden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Lasten der gegnerischen Versicherung einen Abschleppdienst anfordern.

Bei einem Kaskoschaden werden die Abschleppkosten über Ihren Schutzbrief abgerechnet.

Zur Schadensfeststellung sofort einen Sachverständigen aufsuchen bzw. informieren. Unter Tel. 0621 / 6800 11 u. 12 sind wir für Sie rund um die Uhr erreichbar.

Die Klärung der Schuldfrage (erfolgt nicht durch Polizei!) ist nicht immer bereits am Unfallort zweifelsfrei durchführbar. Informieren Sie in solchen Fällen bzw. wenn die gegnerische Versicherung Probleme bei der Regulierung bereitet sofort Ihren Rechtsanwalt.

Beauftragen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur.

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Kontakt

Dipl. Ing. (FH) Franz Schleich
Mannheimer Strasse 85
67071 Ludwigshafen

Telefon: 0621/680011
Telefax: 0621/680013

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